Das Gesundheitsstudio der neuen Zeit in Geislingen

Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs)

1.      Der Vertrag wird über den in der Nutzungsvereinbarung angegebenen
Zeitraum  abgeschlossen. Er verlängert sich jeweils um die ausgewählte
Laufzeit. Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen und muss schriftlich
erfolgen. Das Recht auf außerordentliche Kündigung bleibt hier
unberührt.

2.      Die Nutzungsvereinbarung kann aus einem wichtigen Grund vorzeitig
beendet werden.  Als wichtiger Grund gilt insbesondere eine andauernd
bleibende Erkrankung, die nicht schon vor Abschluss der Mitgliedschaft
bestanden hat und welche das Training unmöglich macht, oder Beschwerden
in einer Schwangerschaft.  Die Kündigungsfrist hierfür beträgt 4 Wochen,
wie bei die eigegangenen Kündigung nur mit einem ärztlichen Attest 
angenommen wird.  Das Attest bzw. die Bestätigung muss zeitnah
eingereicht werden. Vorausbezahlte Beiträge werden dann verrechnet und
zurückerstattet. Auch das Gesundheitsstudio kann aus einem wichtigen
Grund kündigen.

3.      Die Nutzungsvereinbarung kann auch aus einem wichtigen Grund
stillgelegt werden Als wichtiger Grund gilt insbesondere  eine
zeitweilige Erkrankung  oder ein zeitnah begrenzter Wohnortwechsel.  In
beiden Fällen muss die Dauer mindestens 4 Wochen überschneiten.
Sämtliche Stilllegungen werden immer nur  auf ganze Monate verrechnet.
Ein Attest bzw. die Bestätigung des Arbeitgebers muss zeitnah
eingereicht werden. Vorausbezahlte Beiträge werden nach Wiedereintritt
angerechnet.

4.      Der Mitgliedsbeitrag ist auch dann regelmäßig  zu zahlen, wenn das
Mitglied die Einrichtungen des Gesundheitsstudios nicht in Anspruch 
nimmt,  aus Gründen, die in seiner Person liegen.

5.      Die Mitgliedsbeiträge werden jeweils zum Monatsersten im Voraus
fällig und werden per Lastschrift eingezogen.  Bankrücklastschriften
sind vom Mitglied zu zahlen. Für Mahnschreiben wird eine Gebühr von 10€
fällig. Eine Änderung der Bankverbindung ist dem Gesundheitsstudio
unverzüglich mitzuteilen.

6.      Sobald das Mitglied mit mehr als 2 Monatsbeiträgen in Verzug kommt,
wird der Vertrag zum Laufzeitende gekündigt und die Beiträge werden bis
zum Vertragsende geltend gemacht.  Für diesen Fall behält sich das
Gesundheitsstudio vor  eine Übergabe der Förderungen  an ein
Inkassounternehmen vor. Daraus entstehende Kosten trägt ebenfalls das
Mitglied.

7.      Das Mitglied ist berechtigt, die jeweils vertraglich vereinbarten
Einrichtungen vom Gesundheitsstudio zu den Kurszeiten zu benutzen. 
Diese werden durch Aushang  bekannt gegeben.  Änderungen hierbei bleiben
vorbehalten.

8.      Das Gesundheitsstudio behält sich vor, die Kurszeiten und
Kurseinheiten zu ändern und/oder Teilbereiche wegen Reparatur- oder
Wartungsarbeiten zweitweise zu sperren. Das Mitglied hat  in solch einem
Fall keinen Anspruch auf Beitragsrückvergütung.

9.      Das Gesundheitsstudio Geislingen haftet nicht für Vorsatz und für
grob fahrlässiges Verhalten. Dies gilt nicht bei Verletzung des Lebens,
des Körpers oder  der Gesundheit des Mitglieds. Das Mitglied ist in
einer Betriebshaftpflichtversicherung vom Gesundheitsstudio bei
Personenschäden  versichert.
10.     Das Gesundheitsstudio  verpflichtet sich, Daten,  die sich aus der
Vetragsdurchführung ergeben, nur im erforderlichen Umfang zu speichern
und nicht an Dritte weiterzugeben.

11.     Keine Haftung besteht für den Verlust  oder die Beschädigung
eingebrachter Wertgegenstände und Bekleidung.